Sie sind interessiert? - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerbungsschluss
31. August mit Beginn zum Wintersemester
Zulassung
Zum Masterstudium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen, wer
- die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung erfüllt
- ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert hat
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss ausgeübt hat (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss)
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss ausgeübt hat (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss)
- eine leitende Position oder eine stellvertretende leitende Position in einer Organisation inne hat oder sich für eine leitende Position qualifizieren will
- berufstätig im Umfang von mindestens einer halben Stelle in einem entsprechenden Berufsfeld ist (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungssauschuss), aus familiären und/oder biographischen und/oder migrationsbezogenen Gründen ist eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens zehn Stunden ausreichend.
Zulassung mit Eignungsprüfung
Ein Zugang zum Masterstudium, ohne ersten akademischen Hochschulabschluss, ist durch eine Eignungsprüfung ebenfalls möglich. Informationen zur Eignungsprüfung
Unterlagen
Bitte fügen Sie Ihrem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf (tabellarisch) mit detaillierten Angaben zur Berufstätigkeit
- ein Lichtbild neueren Datums (bitte mit Namen auf der Rückseite)
- Zeugnis und Diplomurkunde eines grundständigen Fachhochschulstudiums oder eines Universitätsstudiums
- eine Bestätigung über Ihre derzeitige Beschäftigung
- Zeugnisse und Diplomurkunde können nur in beglaubigter Kopie anerkannt werden; bitte keine Originale einreichen